Finanzregulativ

Revisionen 2001, 2002, 2003, 2004, 2005, 2006, 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2021; 06.09.2023

Mitgliedsbeitrag

(gemäß GV 2001, 2005, 2008, 2009, 2011, 2013 und 2015, 2016, 2021)

Der Mitgliedsbeitrag beträgt pro Spieljahr (eingerechnet Verpflichtung Vermittlung Werbung Mindestwert):

für aktive Vereine 390,00
für aktive Vereine (1. und 2. Mitgliedsjahr) 225,50
für Schutzvereine 110,00
für Schutzvereine (1. und 2. Mitgliedsjahr) 80,00
Mannschaftsgebühren

(gemäß GV 2002, 2008, 2009, 2011, 2013 und 2015)

Die Mannschaftsgebühren betragen für:

Teams mit drei Soll-Startern in der LL A 185,00
Teams mit drei Soll-Startern in der LL B 150,00
Teams mit drei Soll-Startern in der LL C 115,00
Teams mit drei Soll-Startern in der LL D 80,00
Teams mit vier Soll-Startern in der GK (keine Spielergebühr) 140,00
Teams mit drei Soll-Startern in der GK (keine Spielergebühr) 105,00
Teams mit zwei Soll-Startern (keine Spielergebühr) 60,00
Nachwuchsteam pro Bewerb 5,00
Spielergebühr

(Höhe gemäß GV 2001, 2008, 2009, 2013 und 2015)

Für jede(n) in Teams der allgemeinen Klasse in den Landesligen (A, B, C, D) eingesetzte(n) Spieler(in) ist die nachstehende angeführte Spielergebühr zu zahlen.

Eine erste Einhebung erfolgt durch Vorschreibung des Kassiers am Beginn der Meisterschaft. Dabei wird die Anzahl mit der Sollmannschaftsstärke aller in der allgemeinen Klasse gemeldeten Mannschaften eines Vereins angesetzt.

Nach Abschluss der Meisterschaft wird die tatsächlich zum Einsatz gekommene Anzahl von Spielern(innen) einschließlich Kaderspieler ermittelt. Übersteigt diese Anzahl die zu Meisterschaftsbeginn verrechnete Anzahl, so erfolgt über die Differenz eine Nachverrechnung.

Eine allfällige Refundierung vorgeschriebener Gebühren aufgrund von Mannschafts-Zurückziehungen erfolgt nicht.

 

Spielergebühr pro eingesetzte(n) Spieler(in) 23,00
Nachwuchsförderungsbeitrag

(Höhe gemäß GV 2001, 2003, 2008,2009 und 2013)

Gemäß § 5 (4) der Nachwuchsordnung des ÖTTV wird der Nachwuchsförderungsbeitrag ab der Saison 2013/2014 wie folgt festgelegt:

Die von den Vereinen aufgrund der Nennung zur Mannschaftsmeisterschaft zu erzielenden Aktivitätspunkte (Basis Punkte je Mannschaft Liga A:20, B:12, C:9, D:6, je Bundesligamannschaft 30, Abwertungsfaktor 1/SQR (Anzahl)) werden am Beginn der Saison veröffentlicht.

Kosten pro fehlendem Aktivitätspunkt 30,00
Deckelungsbetrag 300,00
Schiedsrichterförderungsbeitrag

(ist bei GV 2024 zu bestätigen)

Der Schiedsrichterförderungsbeitrag ab der Saison 2024/2025 wie folgt festgelegt:

Die Vereine mit einer Nennung zur Mannschaftsmeisterschaft (Bundesliga, Landesliga A, B, C, bzw. Nachwuchs U19, U17) benötigen einen geprüften Schiedsrichter.

Kosten pro fehlendem Schiedsrichter 50,00
Fälligkeitstermin Mitgliedsbeitrag, Mannschaftsgebühren, Spielergebühr und Nachwuchsförderungsbeitrag

(gemäß GV 1986, 1992, 2013)

Die vom jeweiligen Verein für die Saison zu bezahlenden Beträge für Mitgliedsbeitrag, Mannschaftsgebühren sowie Spielergebühren sind dem Verein bis zum 15. Oktober vorzuschreiben. Als Fälligkeitstermin für die Bezahlung des Gesamtbetrages gilt der 31. Oktober der jeweiligen Spielsaison.

Die nach Abschluss der Meisterschaft zu bezahlenden Beträge für Spielergebühren sowie der allfällige Nachwuchsförderungsbeitrag sind dem Verein bis zum 31. Juli vorzuschreiben. Als Fälligkeitstermin für die Bezahlung des Gesamtbetrages gilt der 31. August der jeweiligen Spielsaison.

Sollte dieser Betrag nicht fristgerecht eingezahlt werden, so tritt automatisch bei einem Verzug von bis zu 14 Tagen eine Erhöhung des säumigen Betrags um 10%, bei einem Verzug von 15 bis 30 Tagen um 25% ein.

Sollte bis zum 1. Dezember der gesamte fällige Betrag noch nicht eingezahlt sein, so tritt automatisch eine Sperre des Vereins bis zur Bezahlung des offenen Betrags ein. Die Sperre ist vom Kassier dem betroffenen Verein, dem Präsidenten und dem MUBA schriftlich mitzuteilen.

Die Fälligkeit der Nachzahlung der Spielergebühr ist 14 Tage nach Zustellung. Ansonsten gilt bei Verzug die oben angeführte Steigerung.

Bei Einsprüchen gegen Vorschreibungen des Kassiers gilt folgender Instanzenzug:

  1. Instanz Kassier
  2. Instanz Vorstand des TTTV
  3. Instanz ÖTTV

Einsprüche entheben den Verein aber nicht von der Verpflichtung, den vom Kassier vorgeschriebenen Betrag vorerst fristgerecht zu begleichen. Es gelten die im Punkt 8 festgehaltenen Rechtsmittelgebühren.

 

 

Geldstrafen bzw. Gebühren MM
    Allg. GKL
Hallenkommissionierung 30,00  
fehlender geprüfter Schiedsrichter 50,00  
verspätete Eingabe bzw. Abgabe eines Spielberichts 20,00  
Nicht Eingabe bzw. verspätete Eingabe einer Spielverschiebung 20,00 5,00
fehlerhaftes Ausfüllen eines Spielberichts 15,00  
Nichteingabe Spielbericht in den Ergebnisdienst 5,00  
Nichtbestätigung Spielbericht im Ergebnisdienst (Abrechnung am Ende der Saison) 5,00 0,00
zu gering frankierte Sendungen an den MUBA 8,00  
unkomplettes Antreten nach Abmahnung durch MUBA 1 x 23,00 5,00
unkomplettes Antreten nach Abmahnung durch MUBA 2 x 40,00 10,00
Einsatz eines unberechtigten Spielers in einem Bewerb der allgemeinen Klasse (neben Strafbeglaubigung) 100,00 25,00
Einsatz eines unberechtigten Spielers in einem Nachwuchsbewerb (neben Strafbeglaubigung) 20,00  
Vortäuschung der Anwesenheit eines nicht anwesenden Spielers (neben Strafbeglaubigung), jeweils für Heim- und Gastmannschaft 100,00 25,00
Rückziehung einer Erwachsenenmannschaft (vor Beginn der Herbst- oder Frühjahrsrunde) 100,00 25,00
Rückziehung einer Erwachsenenmannschaft (während der Herbst- oder Frühjahrsrunden) 150,00 40,00
Rückziehung einer Nachwuchsmannschaft 40,00  
Nicht antreten einer Erwachsenenmannschaft 146,00 40,00
Nicht antreten einer Erwachsenenmannschaft bei einer Zusammenfassung 146,00  
Nicht antreten einer Erwachsenenmannschaft bei einer Zusammenfassung mit Rückziehung 206,00  
Nicht antreten einer Nachwuchsmannschaft bei einer Zusammenfassung 40,00  
Nicht antreten einer Nachwuchsmannschaft bei einer Zusammenfassung mit Rückziehung 80,00  
Erhöhung bei Nicht antreten bei einer Zusammenfassung ohne Ankündigung bis 12.00 Uhr am Vortag Erwachsenenmannschaft 50,00  
Erhöhung bei Nicht antreten bei einer Zusammenfassung ohne Ankündigung bis 12.00 Uhr am Vortag Nachwuchsmannschaft   12,00  
Nichtteilnahme einer Damenmannschaft (*) 70,00  
bei Beglaubigung mit 0 : 0 wegen einvernehmlicher Nichtaustragung jede der Erwachsenenmannschaften 146,00 40,00
Nicht antreten einer Nachwuchsmannschaft 23,00  
Nichtteilnahme an der Generalversammlung (Beschluss GV 2009) 60,00  

(*) Gemäß Beschluss der GV 2007 ist der Vorstand ausdrücklich ermächtigt, bei Vorliegen eines nachvollziehbaren triftigen Grundes von der Strafe Abstand zu nehmen.

Fahrtkosten bei Nichtantreten

Auf § 16 (Abschnitt C) des Handbuchs wird verwiesen. Zusätzlich wird auf Basis § 16 (3) festgelegt, dass die im anderen Durchgang ordnungsgemäß angetretene Mannschaft das Recht hat, die Hälfte der Anreisekosten für Kilometergeld nach Verbandsregelung vom nicht angetretenen Verein zu verlangen. Dieser Betrag wird vom Kassier des Tiroler Tischtennis-Verbandes eingehoben und über Anforderung dem jeweiligen Verein übermittelt. Dieses Recht gilt jedoch nicht bei ordnungsgemäßer Rückziehung einer Mannschaft und beim seit 2011/2012 gespielten Grunddurchgang in den Landesligen.

Fälligkeit der Strafen

14 Tage nach Zustellung, bei nicht fristgerechter Einzahlung tritt eine 50%ige Erhöhung ein, in weiterer Folge kommt es über Vorstandsbeschluss zur Sperre.

 

Gebühren bzw. Geldstrafen Einsteiger
Nenngeld pro Mannschaft 80,00
Rückziehung einer Mannschaft 40,00
Nichtantreten 20,00
Verspätetes Eintragen Spielergebnis 5,00

Bezüglich Fahrtkosten bei Nichtantreten und Fälligkeit der Strafen gelten sinngemäß die Bestimmungen wie bei der Mannschaftsmeisterschaft.

Rechtsmittelgebühr

Die Rechtsmittelgebühr beträgt gemäß ÖTTV - Beschluss für die:

1. Instanz 45,00
2. Instanz 90,00
3. Instanz 180,00

Zu § 33 (Abschnitt C, Absatz 6) des Regulativs wird für den Bereich des Tiroler Tischtennis Verbandes festgelegt, dass bei Protesten je Instanz die nachstehend angeführte Mindestbearbeitungsgebühr zu entrichten ist, die vom Schuldigen nach Abschluss des Verfahrens bzw. bei Zurückziehung des Protestes vom Einbringer zu bezahlen ist.

Mindestbearbeitungsgebühr je Instanz 40,00
Zuschuss des Verbands für Fahrtkosten von Nachwuchsmannschaften

Die Fahrtkosten einer Nachwuchsmannschaft je Altersklasse (U19 und darunter) fördert der Verband mit der nachstehend angeführten Vergütung pro Kilometer. Berücksichtigt wird jeweils pro Altersklasse die Mannschaft mit den höchsten Fahrtkosten.

Vergütung für Nachwuchsmannschaft pro km 0,40
Leistungen des Verbandes zur Mannschaftsmeisterschaft

Urkunden: Bei der Generalversammlung werden Urkunden an alle Klassensieger überreicht.

Tiroler Meistermedaillen: Bei der Zusammenfassung werden an den Tiroler U13-, U15-, U17- und U19- Meister Tiroler Meistermedaillen übergeben.

Mautersatz: Auf Anforderung und gegen Vorlage der Belege beim Kassier erhalten die Vereine die Mautkosten (Felbertauern, Stubaital) für die Anfahrt zu Spielen rückerstattet.

Leistungen des Verbandes zur Ausrichtung von Tiroler Meisterschaften und Ranglistenturnieren

(Ergänzung gemäß GV 2004)

Für die Ausrichtung von Tiroler Meisterschaften (U11, U13, U15, U17, U19 und Allgemeine sowie Senioren) werden seitens des Verbandes bei zeitgerechter Vorlage der Ausschreibung und der Ergebnislisten die Vervielfältigung und die Veröffentlichung auf der Homepage übernommen.

Als Abgeltung für allgemeine Organisationskosten, werden über Anforderung, unter der Voraussetzung der Einhaltung der Bestimmungen für die Durchführung von Veranstaltungen nachstehend angeführte Beträge zur Förderung gestellt.

Veranstaltungen der Kategorie 1 150,00
Veranstaltungen der Kategorie 2 150,00
Veranstaltungen der Kategorie 3 150,00

Die Unterteilung der Turniere in Kategorien erfolgt nach unterschiedlichen Kriterien (z.B.: Nenngeld, organisatorischer Aufwand).

Die aktuelle Einteilung der Turniere lautet:

Kategorie 1: Zusammenfassungen der Tiroler Mannschaftsmeisterschaften

Kategorie 2: Leistungsklassenturnier, Youngster Turniere

Kategorie 3: Tiroler Einzel- und Doppelmeisterschaften

Falls ein Turnier noch keine Einstufung in eine Kategorie hat, wird diese vom Vorstand vorgenommen.

Bei Austragung von zwei Veranstaltungen am selben Veranstaltungsort am gleichen Tag werden für die zweite Veranstaltung nur 50 % der zusätzlichen Pauschalsätze ausgezahlt. Zusätzlich können vom Vorstand über Anforderung bereits bei der Bewerbung für die Veranstaltung geltend gemachte zusätzliche Aufwandsentschädigungen gewährt werden.

Leistungen bei Entsendung durch den Verband

Überregionale Veranstaltungen in Tirol oder außerhalb Tirols (Neuregelung Sommer 2000)

Bei Entsendung zu überregionalen Veranstaltungen (Österr. Meisterschaften, Top-10) durch den TTTV werden nachstehende Zuschüsse gewährt.

Nenngeld   zur Gänze
Fahrtkosten ab Wohnort   zur Gänze
Fahrt mit privatem PKW pro km 0,40
Fahrt mit privatem Bus pro km 0,60
Hotelkosten (Nächtigung mit Frühstück)   zur Gänze
Essenspauschale für Aktive ist vom Verein zu tragen   0,00

Zusätzlich kann vom Vorstand in einem eigenen Beschluss noch genehmigt werden: Eine Abfahrt bereits am Tag vor der Veranstaltung. Zuschüsse für sonstige Teilnehmer bei ÖM (z.B. zumindest das Nenngeld für Nicht-Kaderspieler, die vom Verein entsendet werden).

Bei Entsendung zu überregionalen Veranstaltungen (Winturnier) durch den Verein werden nachstehende Zuschüsse, nach erfolgter Vorlage von Rechnungen, gewährt.

Nenngeld zur Gänze
Hotelkosten (Nächtigung mit Frühstück) bis zu € 60,00
Betreuung durch einen qualifizierten Trainer (nur für Sport BORG Schülern) bis zu € 60,00

Anfallende Strafen die durch Nichtantreten entstehen werden an den Verein weitergeleitet.

Seitens des für die jeweilige Veranstaltung Verantwortlichen ist die Form der Auszahlung und Abrechnung mit dem Kassier vor der Veranstaltung zu vereinbaren. Auf jeden Fall sind aber die erforderlichen Belege wie Endverbraucherlisten und Quartierrechnungen kurzfristig dem Kassier zur Verfügung zu stellen.

Sonderentsendungen

Sonderentsendungen oder Beteiligung an vom ÖTTV vorgeschriebenen Kosten sind vom Vorstand eigens zu beschließen, im Allgemeinen ist eine Kostenteilung (1/3 Verein, 1/3 Teilnehmer und 1/3 Verband) die Basis für den Beschluss.

 

Sonstige Gebühren

Gemäß dem Grundsatzbeschluss in der GV 2005 wird für einen Übertritt zu einem Verein eines anderen LTTV die fällige Pauschale Aufwandsabgeltung (ÖTTV Regulativ § 46 (2)) für Spieler der A-Liga mit € 1.200, der B-Liga mit € 600 und der C-Ligen mit € 400 festgelegt.

Kostenbeitrag Leistungszentrum (gemäß GV 2001)

(ist bei GV 2024 zu bestätigen)

Wegen der Kostenentwicklung beim Leistungszentrum, wird für jede Teilnahme eines dem Tiroler Tischtennis Verband angehörigen Aktiven am Leistungszentrum nachstehend angeführter Beitrag eingehoben, jedoch pro Monat maximal der nachstehend angeführte Beitrag. Der Beitrag wird über die Vereine eingehoben und im Nachhinein vorgeschriebenen.

Ausgenommen hiervon sind Trainingslager mit eigenen Beitragsvorschriften.

 

Kostenbeitrag pro Woche Nachmittagstraining 25,00
Deckelung Kostenbeitrag monatlich maximal (ab 4x Training/Woche) 80,00
Zusatzkostenbeitrag Vormittagstraining Sportschulen monatlich, 10 * pro Jahr 20,00
Trainingslager pro Woche, wobei bei Anmeldung auf jeden Fall € 50 unabhängig von der Teilnahme zu bezahlen ist. Allfällige Ermäßigungen bei längeren Kursen werden bei der jeweiligen Ausschreibung fest gelegt. 125,00

Der Kostenbeitrag für nicht dem Tiroler Tischtennis-Verband angehörende Aktive wird jeweils vom Vorstand festgelegt.

Kosten Leistungszentrum

 

Trainer LZ pro Stunde 40,00

Betreuungswochenende pro Tag (Samstam, Sonntag, Freitag je nach Abfahrt entweder 50% oder 100% des Tagsatzes)

  • Ausbildungsstufe Trainer, Diplomtrainer
  • Ausbildungsstufe Trainer, Übungsleiter

100,00

75,00

Trainer bei Wochenendbetreuung und bei Lehrgängen Diäten pro Mahlzeit 25,00
Sparringpartner bei Lehrgängen (Pauschale bei 5 Trainings-Einheiten pro Tag) je nach Leistungsstärke (5,-/10,-/12,-) 25,00 bis 60,00
Sparringpartner beim LZ pro Stunde (max. 2 Stunden pro Tag) 10,00

 

Nenngelder

Bei den Turnieren der Tiroler Nachwuchs-Leistungsklasse wird vom Ausrichter je genannten Teilnehmer das nachstehend angeführte Nenngeld eingehoben. Als genannt gelten alle jene SpielerInnen, die sich im Meldesystem angemeldet haben. Allfällig fehlende Nenngelder werden vom Kassier nachträglich vorgeschrieben.

Nenngeld Nachwuchs-Leistungsklasse 10,00

Bei den Tiroler Meisterschaften ist der Ausrichter berechtigt für Hauptbewerbe nachstehend angeführtes Nenngeld einzuheben, das Nenngeld für Rahmenbewerbe kann frei festgelegt werden.

Senioren Einzel männlich/weiblich 60+, 50+,40+ jeweils 10,00
Senioren Doppel männlich/weiblich/mixed je Starter 5,00
Allgemeine Klasse Einzel männlich/weiblich 20,00
Allgemeine Klasse Doppel männlich/weiblich/mixed je Starter 15,00
Junioren Einzel männlich/weiblich enthalten
Nachwuchs (U19, U17, U15, U13, U11) pauschal 19,00

 

Organisatorische Tätigkeiten des Verbandes

Die in diesem Bereich aufgeführten Entgelte, Entschädigungen oder Diäten, ob als Aufwand oder gegen Vorlage von Belegen, sind ausschließlich für im Verband ehrenamtlich tätige Personen gültig. Ehrenamtlich tätig sind diejenigen Personen, welche

 

  1. a) ausschließlich auf Grundlage der Formulare, sowie der Vorschriften der Sport Austria Bundes-Sportorganisation abrechnen und
  2. b) Funktionäre nach den Vereinsrichtlinien des Bundesministeriums für Finanzen

 

Für alle anderen Personen, sowie Vereinen oder Firmen sind gegebenenfalls eigene Vereinbarungen zu treffen. Diese bedürfen der Schriftform.

Grundsätzlich werden bei der Erledigung vom Verband für den Verband beauftragten Arbeiten die anfallenden nachgewiesenen Kosten vom Verband übernommen. Soweit nicht Regelungen des normalen Finanzregulativs zum Tragen kommen, gelten die nachfolgenden Rahmenbestimmungen.

Pauschalbeträge gelten jeweils für eine Saison. Bei allen anfallenden Spesen gilt eine detaillierte Aufstellung als Nachweis. Die Auszahlung erfolgt soweit nichts anderes vereinbart, in maximal 3 Teilbeträgen pro Jahr auf Anforderung.

 

A) Funktionsgebühren

Vorstandsmitglieder 900,00
Sonstige Spesen Nach Aufwand

Auf die Funktionsgebühren kann auch freiwillig verzichtet werden.

 

B) Sitzungen

Getränke bei Vorstandssitzungen   nach Aufwand
Für Vorstandsmitglieder jährlich ein Arbeitsessen bzw. ein Jahresabschlusstreffen   nach Aufwand
Konsumation der Vorstandsmitglieder bei Gebietsbesprechungen   nach Aufwand
Vom Verband gestellte Turnierleitung bei TEM, LK oder Zusammenfassungen der Mannschaftsmeisterschaften (por Person) 60,00

 

C) Schiedsrichter

Geprüfter Schiedsrichter pro Stunde 8,00
Oberschiedsrichter pro Stunde 10,00
SR Einsatz Landesligen (Pauschale ohne Fahrtkosten) 20,00
Beobachter Mannschaftsmeisterschaft (Pauschale ohne Fahrtkosten) 20,00

 

D) Tischtennishalle Keller der Volksschule Reichenau

Hallenverwaltung (Pauschale 2*100,00
Raumpflege (Pauschale) 12 Teilbeträge je 250,00

 

E) Sonstige Spesen

Allg. Kilometergeld 0,40/km
Porto, Kopien, diverse Hilfsmittel nach Aufwand

 

 

Gültigkeit

Dieses Finanzregulativ ist in der vorliegenden Form ab 06.09.2023 gültig.

Der Kassier Robert Lanznaster e.h.          Der Präsident Michael Enders e.h.