Bestimmungen für die Durchführung von Veranstaltungen, Rechte und Pflichten der Ausrichter

Revision 02.07.2003

Soweit nicht bereits andere strengere Vorschreibungen zu erfüllen sind, sind bei Veranstaltungen im Bereich des Tiroler Tischtennis-Verbandes nachstehende Punkte einzuhalten:

  1. Der Veranstaltungsort muss für die erforderliche Anzahl von Tischen und den geplanten Spielzeiten (Tageslichteinfall) kommissioniert sein.

  2. Die Unterlagen für die Ausschreibung, mindestens aber die vom Ausrichter abhängigen Daten, sind so zeitgerecht zur Verfügung zu stellen, dass die Ausschreibung spätestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin oder einem allfälligen Nennschluss in den Verbandsmitteilungen veröffentlicht werden kann. Ein direktes Anschreiben von den betroffenen Vereinen entbindet nicht von der Erfüllung dieser Verpflichtung.

  3. Die Auslosung hat so zeitgerecht zu erfolgen, dass die Durchführung der Verständigung der Teilnehmer vom Zeitplan und der Auslosung bis spätestens drei Tage vor der Veranstaltung gesichert ist.

  4. Ein verantwortlicher Vertreter des Ausrichters hat bei der Veranstaltung durchgehend anwesend zu sein.

  5. Über die bei der Veranstaltung erzielten Ergebnisse ist vom Ausrichter kurzfristig ein entsprechend aufbereiteter Bericht für die Verbandsmitteilungen zur Verfügung zu stellen. Weiteres ist dem Präsidenten oder einem von diesem namhaft gemachten Vertreter ein komplettes Exemplar der Raster mit allen Detailergebnissen zu übermitteln.

  6. Bei Veranstaltungen im Nachwuchsbereich mit einer Dauer von über vier Stunden ist für ein kleines ausreichendes Büffet zu sorgen.

  7. Veranstaltungen mit Nenngeld haben höheren Ansprüchen gerecht zu werden. Auf die im Finanzregulativ enthaltenen Bestimmungen bezüglich einer allfälligen Aufteilung und der maximalen Höhe eines Nenngeldes bei bestimmten Veranstaltungen wird hingewiesen.

  8. Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmungen können vom Vorstand Ordnungsstrafen verhängt werden.

  9. Für die Schiedsrichter sind Zählgeräte vorzusehen (auch wenn von Spielern gezählt wird).

  10. Für Schiedsrichter ist vom Ausrichter insbesondere im Mini-Unterstufenbereich zu sorgen.