Bestimmungen zu Schiedsrichtern

Revision 04.09.2002, 02.07.2003

  1. Die im Bereich des TTTV vorhandenen Schiedsrichter werden in einer Schiedsrichterliste geführt, in der der Status der Prüfung (LTTV, ÖTTV oder International) und der TTTV-Schiedsrichterlizenz (siehe spätere Punkte) festgehalten wird

  2. Die Belange der Schiedsrichter werden durch das von der JHV als Schiedsrichterreferent gewählte TTTV-Vorstandsmitglied vertreten. Diesem obliegt auch die Abhaltung von Aus- und Weiterbildungen, die Abnahme von Prüfungen, die Vertretung der Tiroler Schiedsrichter im ÖTTV sowie die Besetzung der im Bereich Tirols stattfindenden regionalen und überregionalen Veranstaltungen.

  3. Im Bereich des TTTV werden Schiedsrichter ausgebildet und geprüft. Nach erfolgter Prüfung erfolgt die Aufnahme in die Schiedsrichterliste und es wird ein Ausweis ausgestellt.

  4. Die positiv abgelegte Tiroler-, Österreichische- oder Internationale-Schiedsrichterprüfung ist die Voraussetzung für die erstmalige Erteilung der für die aktuelle und die nächste Saison gültigen TTTV-Schiedsrichter Lizenz.

  5. Diese Lizenz wird jeweils für eine weitere Saison verlängert, wenn bei zwei offiziellen TTTV Veranstaltungen, der Superliga oder der Staatsliga gezählt und eine Fortbildung (alle zwei Jahre) besucht wurde. Bei nachgewiesenen Einsätzen außerhalb Tirols kann vom Vorstand eine Verlängerung vorgenommen werden.

  6. Jeder Verein muss unter seinen Mitgliedern zumindest eines mit einer gültigen Schiedsrichterlizenz haben. Sollte dies nicht der Fall sein, so ist hierfür die im Finanzregulativ vorgesehene Gebühr zu entrichten.

  7. Sollte ein Schiedsrichter mit gültiger Lizenz, der seine Einsätze für die laufende Saison noch nicht erfüllt hat, die Aufforderung zum Zählen bei einer als offiziel geltenden Veranstaltung mehrmals ablehnen, kann der Vorstand über Vorschlag des Schiedsrichterreferenten eine Ordnungsstrafe verhängen.