Wichtige Hinweise für Mannschaftskämpfe in Ergänzung zum ÖTTV - Regulativ, verbindlich für alle an der Meisterschaft teilnehmenden Vereine:

Revisionen 01.09.2001, 04.09.2002, 02.07.2003, 02.09.2003

Inhalt

Auf- und Abstieg (Zu § 19 (9))Spielrunden, Pflichttermine (Zu § 17 (3) und 24 (1))
Austragung - Form (Zu § 10 (2))Spielformulare Ausfüllung, Einsendung (Zu § 27)
Austragung - Runden (Zu § 17 (3) und 24 (2) und (3))Stichtage (Zu $ 41)
Damen in Herrenmannschaften (Zu § 19 (6) und (7))Strafbeglaubigung (Zu $ 18 (4))
Erreichung Siegpunkt (Zu § 10 (6))Teilnahme oberste Spielklasse (Zu § 19 (4))
Gebühren, Ordnungsstrafen (Zu § 29)Teilnahme Bundesligamannschaften (Zu § 19 (5))
Pflichttermin, Verständigungsfrist (Zu § 17 (2) und 24 (2))Unkomplettes Antreten (Zu § 11 (1))
Spieler Anmeldung (Zu § 39, § 42 und § 44)Wartefrist (Zu § 17 (4))
Spieler Einsatz in einer Runde (Zu § 22 (3))zugelassenes Material (Zu § 36)
Spieler Wechsel im Verein (Zu § 22 (1) 

Zu § 10 (2): Austragung - Form

Gespielt wird in Tirol bei der Jugend, den Schülern und bei den Herren in den Landesligen A, B und C mit Dreier-Mannschaften mit Doppel. In den Herren-Gebietsklassen (Innsbruck 1, Innsbruck 2 und Innsbruck 3) wird mit Vierer-Mannschaften, bei den Damen- und im Unterstufen-Bewerb mit Zweier-Mannschaften gespielt.

In der Herren-Gebietsklasse Unterland/Osttirol wird in der Saison 2003/2004 wieder nach einer von den Vereinen gewünschten und vom Verband genehmigten Ausnahmeregelung mit Dreier-Mannschaften gespielt.

Zu § 10 (6): Erreichung Siegpunkt

Bei Erreichung des Siegpunktes ist der Mannschaftskampf ohne Ausspielen abzubrechen. Bei Dreier-Mannschaften mit Doppel ist bei einem Spielstand von 6 : 0 auch noch ein 7. Spiel auszutragen.

Zu § 11 (4): Unkomplettes Antreten

Zusätzlich wird festgelegt, dass bei mehrmaligem unkompletten Antreten eine Abmahnung durch den MUBA erfolgt und dann bei weiterem unkompletten Antreten pro fehlendem Spieler pro Mannschaftsspiel die im Finanzregulativ vorgesehene Ordnungsstrafe verhängt wird.

Zu § 17 (3) und 24 (1): Spielrunden, Pflichttermine

Die Spielrunden gelten laut offiziellem Rundenplan. Die Spielrunde dauert von Sonntag bis Samstag. Die Reihenfolge der Spielrunden ist gem. § 17 (5) im Rundenplan fixiert.

Bei der Doppelrunde wegen der Semesterferien gelten die Pflichttermine in der Woche mit Schulbetrieb. Bei der Doppelrunde wegen Ostern gelten die Pflichttermine von Sonntag bis einschließlich Mittwoch der ersten Woche und von Donnerstag bis Samstag der zweiten Woche.

Zu § 17 (3) und 24 (2) und (3): Austragung in Runden

Sämtliche Meisterschaftsspiele müssen prinzipiell spätestens in der festgesetzten Spielrunde ausgetragen werden.

Die einvernehmliche Vorverlegung eines Spieles ist ohne Verständigung des MUBA jederzeit möglich (Bitte immer die laut Rundenplan richtige Rundennummer anführen!).

Eine Nachverlegung des Spieltermins ist nur nach Genehmigung durch den MUBA möglich, wobei eine solche Genehmigung ausnahmslos nur bei

erteilt wird. Keinesfalls kann eine Nachverlegung aus vereinsinternen Gründen, wie z.B. Fehlen eines Spielers wegen Krankheit oder anderer privater Verhinderung oder Nichtverfügbarkeit der eigenen Spielhalle - in diesem Fall muss der Heimverein sein Spiel in einer Ausweichhalle, nötigenfalls in der Verbandshalle, austragen - erfolgen.

Ausnahmen von der vorstehenden Regelung sind nur für die in Form einer Zusammenfassung unter Leitung eines Delegierten des Verbandes durchgeführten folgenden Bewerbe vorgesehen:
Damen-Liga, Jugend-Liga, Schüler-Liga und Unterstufe

Es wird darauf hingewiesen, dass in jedem Falle - auch bei Verlegung des Spieltermins oder bei Spielzusammenfassungen wie z.B. in den Nachwuchsligen - für die Bestimmungen des Spielereinsatzes (siehe Anm. zu § 22) immer die Runden-Nummer laut Rundenplan gilt und nicht das Datum der Spielwoche!!

Zu § 17 (2) und 24 (3): Pflichttermin, Verständigungsfrist

Als Pflichttermin für die Austragung des Spieles gilt der bei der erstgenannten Mannschaft des Vereines (Heimmannschaft) im Anschriftenverzeichnis angeführte Termin. Ausgenommen davon sind nur die Spiele mit Mannschaften von Vereinen zu denen die Anfahrtsstrecke gemäß offizieller Entfernungstabelle mehr als 150 km beträgt, für die Samstag, 18.00 Uhr als Pflichttermin gilt.

Sollte in Ausnahmefällen die Halle der Heimmannschaft nachweislich nicht zur Verfügung stehen, so ist dem Gegner so rechtzeitig zu schreiben, dass diese Verständigung spätestens Dienstag vor der Spielwoche einlangt. Im Streitfalle muss nachgewiesen werden, dass die Verständigung über die Änderung rechtzeitig erfolgt ist (Einschreiben).

Erhält der platzhabende Verein nach zeitgerechter Verständigung über die Änderung vom Gastverein bis spätestens Freitag vor der Spielwoche keinen nachweislichen Einwand gegen den neu vorgeschlagenen Termin/Ort, so gilt dieser als verbindlich. Gibt der Gastverein bis zur vorgenannten Frist (Freitag) dem platzhabenden Verein nachweislich bekannt, dass er zum vorgeschlagenen Termin nicht spielen kann, tritt automatisch der Samstag, 18.00 Uhr, in Kraft.

Entscheidungen des MUBA in Streitfällen basieren auf vorstehender Regelung, auch wenn zwei Vereine einen anderen Spieltermin nicht nachweisbar einvernehmlich festgelegt haben.

Bei Einverständnis beider Vereine kann der Termin des Spiels vor oder innerhalb der Runde auch zu einem anderen Termin ausgetragen werden.

Die Festlegung des für die jeweilige Mannschaft geltenden Spieltages gilt als verbindlicher Pflichttermin für die Heimspiele der ganzen Spielsaison und sollte nur aus zwingenden Gründen geändert werden. Eine Änderung des Spieltages ist drei Wochen vor Inkrafttreten dieser Änderung dem MUBA sowie nachweislich den Mannschaftsführern aller für den Rest der jeweiligen Saison (Herbst oder Frühjahr) betroffenen Mannschaften bekannt zugeben. Mannschaften, die bei der Nennung wegen fehlender Hallenzuteilung noch keinen Pflichttermin angeben konnten, müssen den zugeteilten Termin wie eine Änderung bekannt geben.

Zu § 17 (4): Wartefrist

Die Wartefrist auf die Gastmannschaft beträgt eine halbe Stunde. Im Zeitraum der Wartefrist muss dem Gastverein einer der Wettkampftische 15 Minuten zum Einspielen zur Verfügung gestellt werden, maximal jedoch bis zum Ablauf der offiziellen Wartefrist. Es wird darauf hingewiesen, dass es für Heimvereine keine Wartefrist gibt.

Zu § 18 (4): Strafbeglaubigung

Auf die zu diesem Punkt erfolgte Neufassung der Anmerkung wird verwiesen.

Zu § 19 (4): Teilnahme oberste Spielklasse

Zweitmannschaften und Drittmannschaften dürfen gemäß gültigem Beschluss der Jahreshauptversammlung 1997 in die oberste Klasse aufsteigen, sodass damit maximal drei Mannschaften des selben Vereines in der obersten Spielklasse spielen dürfen. Als oberste Klasse gilt die Landesliga A.

Zu § 19 (5): Teilnahme Bundesliga-Mannschaften

Vereinen mit Mannschaften in den Herren- Super- und Bundesligen dürfen mit der jeweiligen Mannschaft nicht in der Landesliga teilnehmen, bei den Damen ist die Teilnahme freigestellt. Von den Vereinen mit solchen Mannschaften sind vor Beginn der Meisterschaft dem MUBA je Mannschaft die drei stärksten Spieler(innen) namhaft zu machen, die dann nicht in der zweiten oder einer niedrigeren Mannschaft eingesetzt werden dürfen. Bei den Herren sind bei 2. Bundesliga Mannschaften zusätzlich die 'Nachwuchsspieler' anzugeben, die nur in der Landesliga eingesetzt werden dürfen. Sollten weitere erwachsene Spieler je Durchgang mehr als fünf Runden in der Bundesliga eingesetzt werden, so gelten diese ebenfalls als Bundesligaspieler und dürfen in niedrigeren Mannschaften nicht mehr eingesetzt werden.

Zu § 19 (6) und (7): Damen in Herrenmannschaften

In sämtlichen Herren-Ligen und -Klassen dürfen in einer Mannschaft Damen eingesetzt werden, das Antreten einer Damenmannschaft ist jedoch nur dann zulässig, wenn von diesem Verein auch eine Mannschaft im Damenbewerb teilnimmt (ist für 2003/2004 ausgesetzt). Zu beachten ist dabei, dass der Einsatz von Damen in Herrenmannschaften den gleichen Regelungen und Beschränkungen unterliegt wie der Einsatz von Herren (z.B. kein Mannschaftswechsel bei mehreren Mannschaften in der gleichen Spielklasse mit Ausnahme des Wechsels in die 1. Mannschaft. Bei Einsatz in Herrenmannschaften verschiedener Klassen sind die Bestimmungen zu § 22 zu beachten!).

Zu § 19 (9): Auf- und Abstieg

Die Mannschaftsmeisterschaft wird mit folgender Einteilung durchgeführt:

Der Auf- bzw. Abstieg wird dabei wie folgt festgelegt:

Generell gilt:

Zu § 22 (1): Spieler - Wechsel im Verein

Einsatz eines Spielers in einer höheren Mannschaft: Ein Spieler kann im Herbst und im Frühjahr je 2 x in einer höheren Mannschaft eingesetzt werden. Wird jedoch ein Spieler in einem Meisterschaftshalbjahr (z.B. im Herbst) bereits öfter als 2 x in einer höheren Mannschaft eingesetzt, so darf der Spieler im gesamten restlichen Spieljahr nicht mehr in einer unteren Mannschaft eingesetzt werden. Im Sinne dieser Regelung ist die Unterteilung Herbst- und Frühjahrsdurchgang gemäß Rundenplan zu treffen, unabhängig von Hin- und Rückrunde.

Einsatz eines Spielers in einer niedrigeren Mannschaft als gemeldet: Hat ein Verein bei Herren, Damen, Jugend oder Schülern mehrere Mannschaften für verschiedene Ligen/Klassen gemeldet, so mussten bereits bei Nennung der Mannschaften die Spieler(innen) für alle Mannschaften mit Ausnahme der letzten, welche für die niederste Liga/Klasse gemeldet wurde, namentlich bekannt gegeben werden. Die so fixierten Spieler(innen) dürfen im Verlauf der Meisterschaft in keiner niedrigeren Liga/Klasse als der gemeldeten eingesetzt werden, wohl aber in einer höheren Mannschaft (Bestimmungen hierzu s.o.).

Spielerwechsel innerhalb von Mannschaften eines Vereines, die in der gleichen Spielklasse spielen: Grundsätzlich dürfen innerhalb von Mannschaften eines Vereines, die in der gleichen Spielklasse spielen, die Spieler nicht gewechselt werden. Eine Ausnahme davon bildet lediglich der Wechsel eines Spielers in die erste Mannschaft eines Vereines, da ein solcher Wechsel prinzipiell immer statthaft ist. Ein Spieler, der von einem solchen Wechsel in die erste Mannschaft Gebrauch macht, kann jedoch selbstverständlich in der Folge nicht mehr zu seiner ursprünglichen Mannschaft in der gleichen Spielklasse zurückwechseln.

Zu § 22 (3): Spieler - Einsatz in einer Runde

Ein Spieler kann in einer Runde nur in einer Mannschaft antreten (gilt auch für Bundesliga (ausgenommen dem Nachwuchsspieler)). Maßgebend ist hierbei die laut Spielplan festgelegte Runden - Nr. und nicht das Datum der Spielwoche (z.B. unterschiedliche Einteilung in verschiedenen Bewerben, bei Spielverlegungen oder Zusammenfassungen). Nur bei Damen, Jugendlichen und Schülern kann der Einsatz in ein und derselben Runde in mehreren Mannschaften wie nachstehend angeführt vorgenommen werden. Sowohl Damen als auch Jugendliche und Schüler unterliegen bei Einsatz in einem anderen Bewerb hinsichtlich Mitwirkung in verschiedenen Mannschaften der gleichen Spielklasse oder Wechsel aus einer höheren in eine niedrigere Mannschaft oder umgekehrt den gleichen Regelungen und Beschränkungen wie die ständig in diesem Bewerb eingesetzten Spieler.

Daraus ergeben sich folgende Einsatzmöglichkeiten in einer Runde:

Zu § 27: Spielformulare Ausfüllung, Einsendung

Die Originale der Spielberichte aller Meisterschaftsspiele sind an die MUBA - Vorsitzende

Paula Enders, 6020 Innsbruck, Schützenstraße 46g / 103 Fax Nr.: 0512 / 20 44 26

zu senden. Dabei sind die Spielberichte am ersten Werktag nach dem Spiel und die Spiele vom Freitag und Samstag jedoch jedenfalls so zeitgerecht (und richtig frankiert) einzusenden, dass sie bis spätestens Montag bis 12.00 Uhr nach Ablauf der Spielrunde beim MUBA eintreffen. Die leserliche Übermittlung mit Fax ist zulässig. Das Original ist in diesem Fall vom Heimverein aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen.

Bei Ausfüllung der Spielberichte ist darauf zu achten, dass alle Eintragungen gut leserlich, richtig und vollständig erfolgen: Bewerb, Runden - Nr. laut Rundenplan, Spielklasse und Gruppe, Mannschaftsname (!mit Nummer der Mannschaft!), Vor- und Zunamen der Spieler, Angabe der Doppel-Spieler, richtige und genaue Eintragung der einzelnen Ergebnisse und des Endergebnisses!

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei verspäteter Einsendung der Spielberichte sowie bei mangelhafter Ausfüllung derselben ausnahmslos die dafür vorgesehene Ordnungsstrafe dem jeweiligen Heimverein vorgeschrieben wird!!

Auch bei Platztausch ist für den MUBA immer die im Rundenplan als Heimverein angegebene Mannschaft für die Ausfüllung und Einsendung des Spielberichtes verantwortlich!

Zu § 29: Gebühren, Ordnungsstrafsätze

Gebühren für Proteste und Einsprüche sowie die Ordnungsstrafsätze werden vom Vorstand des Tiroler TT-Verbandes vor Beginn der Meisterschaft festgesetzt und sind dem entsprechenden Protokoll bzw. dem Finanzregulativ zu entnehmen.

Zu § 36: zugelassenes Material

Zur Verwendung zugelassen sind weiße oder orange 40 mm Bälle der Marken "Andro***", "Donic***", "Joola***", "Nittaku***", "Schildkröt***", "TSP***", "Stiga***" und "Tibhar***" sowie Tische der Marken "Cornilleau Competition und Pro Line", "Donic Compact, Compact Automatic, Delhi und Variomat", "Joola Olympic, 2000S, Rollomat, Schöler-Master, Schöler-Europa, Duomat und Transport", "Stiga Premium Compact, Expert Roller und Roller CSS, Automatic Roller, Expert, Expert VM, Elite und Elite Roller" und "TSP Europa SC und Euro Seperate" allesamt mit den jeweiligen Nachfolgemodellen.

Bälle und Spielblöcke sind beim Kassier Herrn Heinz Lassnig erhältlich (Walderkammweg 4, 6020 Innsbruck, Tel: 0664 / 41 12 541)

Zu § 39, § 42 und § 44: Spieler - Anmeldung, Übertritte (Vereinswechsel)

Diese kann nur durch Übersendung des hierfür gemäß § 5 aufgelegten Anmeldescheins (beim MUBA erhältlich oder ab Oktober auch über die Homepage des TTTV abrufbar) erfolgen. Anmeldungen von Spielern, die noch in keinem (österreichischem oder ausländischen) Verein gespielt haben, sind jederzeit möglich.

Übertritte können gemäß § 7 nur zu den nachstehenden Terminen erfolgen :

Zu § 41: Stichtage ! ACHTUNG: Neue STICHTAGE !

Für die Spielsaison 2003/2004 gelten

Für den MUBA: Paula Enders e.h.