Als Basis für die vom ÖTTV in Gruppen ausgetragene Junioren- und Jugend-Superliga werden in Tirol Leistungsklassenturniere gemäß nachstehenden Bestimmungen ausgetragen. Es finden bis auf weiteres keine eigenen Ranglistenturniere der einzelnen Altersklassen statt.
Gemeinsam für Burschen und Mädchen, Austragung jeweils am Samstag die Gruppen 4 bis 6 sowie Einsteiger und am Sonntag die Gruppen 1 bis 3, vier Turnierserien pro Jahr
| Gruppen | sechs und Einsteigergruppe |
| pro Gruppe | 12 StarterInnen (ausgenommen Einsteigergruppe) |
| 1. Stufe | 2 Sechsergruppen (Jeder gegen Jeden) |
| 2. Stufe | Oberes / Unteres Play Off der Plätze 1 - 3 um Rang 1 - 6 bzw. 4 - 6 um Rang 7 - 12 |
| Aufstieg | Rang 1 bis 4 (ausgenommen 1. Leistungsgruppe, Einstiegergruppe bzw. altersbedingte Sonderbestimmungen) |
| Abstieg | Rang 9 bis 12 ausgenommen Einsteigergruppe bzw. altersbedingte Sonderbestimmungen |
Alle beim Tiroler Tischtennis-Verband gemeldeten NachwuchsspielerInnen bis zum Ende des Jugendalters, wobei in der Einsteigergruppe die SpielererInnen von den Vereinen nach Bedarf genannt werden können. Ausgenommen davon sind Jugendliche im letzten Jugendjahr beim letzten Turnier des Spieljahres. In den übrigen Gruppen entsprechend der in der letzten Turnierserie erreichten Plazierung.
Sollten Tiroler SpielerInnen für den ersten Bewerb der jeweiligen Saison unter den ersten 20 der jeweiligen Gesamtrangliste der Österreichischen Superliga der Burschen bzw. der Mädchen der jeweiligen Altersklasse gereiht sein, so wird eine Teilnahme am Tiroler Leistungsklassenturnier freigestellt. Wenn sich ein/e solche/r TeilnehmerInn für eine Teilnahme entschieden hat, hat allerdings die Teilnahme regelmäßig zu erfolgen.
Für die Startserie der jeweiligen neue Saison wird aufgrund der Anzahl der altersbedingt herausfallenden StarterInnen und der Teilnahmewünsche die Anzahl der Gruppen neu festgelegt.
Nimmt ein/e TeilnehmerInnen trotz über Qualifikation erreichte Teilnahmeberechtigung an einer der Turnierserien nicht teil, so wird er/sie als Letzte/r gereiht und steigt in die nächsttiefere Leistungsgruppe ab.
Zur Abdeckung der Kosten für Halle und Ausrichtung ist pro Turnier ein aus dem Finanzregulativ ersichtliches Nenngeld an den Ausrichter zu bezahlen. Das Nenngeld ist von allen Qualifizierten und den für das Einstiegsturnier gemeldeten Spielern unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme zu bezahlen. Als genannt gelten alle jene SpielerInnen, die aufgrund der bisherigen Teilnahme eine Startberechtigung haben und sich nicht bis spätestens Montag vor dem Termin beim Vizepräsidenten Vorauer unter Angabe eines berücksichtigenswerten Grundes (gleichzeitiger überregionaler ÖTTV - Einsatz) abgemeldet haben. Eine solche Abmeldung befreit aber nur vom Nenngeld, der Abstieg aus der Gruppe ist davon unbenommen. Vom Nenngeld sind 20 % binnen einer Woche an den Verband abzuführen, wobei nicht einbezahltes Nenngeld in Abzug gebracht werden kann und dann vom Verband eingefordert wird.